Allein ca. 2 Millionen Renten werden jeden Monat ins Ausland überwiesen. Damit sind die Rentenüberweisungen ins Ausland seit dem Millennium um nahezu 40 Prozent gestiegen. Unter diesem Prozentsatz befinden sich auch immer deutsche Rentner, die ihren Lebensabend im europäischen und außereuropäischen Ausland verbringen und dort Ihre Renteneinkünfte beziehen bzw. ausgeben. Allerdings gibt es bei einigen Ländern Einkommensgesetze zu beachten. Nicht in allen Ländern können Rentner und Pensionäre in Rente voll auskosten, denn es drohen Rentenkürzungen. In Uruguay stellt sich Einwanderern dieses Problem nicht.
Renten im Ausland
Dank der vielen rückkehrenden Ausländer bzw. Gastarbeiter, die über Jahrzehnten in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, gehen die meisten Rentenzahlungen nach Italien, Spanien, Griechenland und in die Balkanstaaten sowie in die Türkei. Aber immer mehr Renten und Pensionen werden auch an deutsche Rentner gezahlt, die sich in Ländern rund um den Globus niedergelassen haben. Derzeit gehen ungefähr 250.000 Rentenzahlungen überwiegend in die Länder Österreich, Schweiz und USA. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es dem Rentenempfänger verbietet, seine Rente im Ausland zu empfangen. Problemlos werden Rentenansprüche von der Deutschen Rentenversicherung auf deutsche Konten als auch auf Auslandskonten überwiesen. Das gilt vor allem dann, wenn Rentner in EU-Ländern, in Norwegen oder in der Schweiz ansässig sind.
Uruguay: keine Rentenkürzungen im Ausland
Ebenfalls keine Rentenkürzungen müssen Rentner und Pensionäre in folgenden Ländern befürchten:
- Albanien
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
Des Weiteren die südamerikanischen Länder: Brasilien, Chile und Uruguay. Neben diesen können Rentner Renteneinkünfte ebenfalls ohne Einbußen im Kosovo, in Marokko, in Montenegro, sowie in den Staaten Nordmazedonien, auf den Philippinen, in Serbien und in Südkorea sowie in Tunesien genießen. Grund dafür ist ein Sozialversicherungsabkommen, das die Bundesrepublik mit diesen Ländern abgeschlossen hat.
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Kürzungen der Renten im Ausland
Rentner, die nicht in einem der oben genannten Länder leben, müssen Rentenkürzungen befürchten. Allerdings prüft die Deutsche Rentenversicherung jeden Fall. Wer sich nicht sicher ist, ob er Rentenkürzungen befürchten muss, sollte sich zuvor an einen Fachmann wenden. Es besteht auf jeden Fall die Verpflichtung, einmal pro Jahr eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ vorzuweisen. Das kann je nach Rentenversichern per Post, per Mail und anders geschehen. Eine solche Lebensbescheinigung, in Uruguay „certificado de vida“ oder „Fe de vida“ genannt, bestätigen Amtsärzte beim öffentlichen Gesundheitssystem ASSE oder auch polizeiliche Behörden und andere offizielle Stellen. Allerdings ist der Betroffene oft auf das Wohlwollen der entsprechenden Personen angewiesen.

Steuerpflicht bei Auslandsrenten – Rentenbesteuerung Uruguay
Rentner, die ihre Bezüge im Ausland erhalten und sich dort mehr als 183 Tage dauerhaft aufhalten, gelten in Deutschland nur noch als begrenzt steuerpflichtig. Das bringt Nachteile mit sich. Solche Nachteile sind, dass der Grundfreibetrag entfällt und der Rentenempfänger seine Rente dann ab dem ersten Euro versteuern muss. Dies führt automatisch zu höheren Rentenabzügen. Das muss aber nicht sein. Denn es gibt Möglichkeiten, diesen Kürzungen zu umgehen.
Wer einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellt, hat dieses Problem elegant gelöst. Das funktioniert aber nur, wenn der Rentner mindestens 90 % seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht. Rentenbezieher müssen in diesem Fall daher komplett von ihrer Rente leben. Eine weitere Option ist, wenn die Auslandseinnahmen nicht über dem derzeitigen Grundfreibetrag von 10.347 Euro jährlich liegen.
Vorteile Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen darunter Uruguay
Am besten ist, wenn Rentner in ein Land auswandern, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Bei Uruguay ist dies der Fall. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay wurde noch unter dem bereits verstorbenen ehemaligen FDP-Außenminister Guide Westerwelle mit Uruguay ausgehandelt und abgeschlossen. Leben Sie in einem solchen Land, dann ist das Auswanderungsland für die Steuern zuständig.
Problematisch wird es, wenn der Rentenempfänger weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland lebt und damit in Deutschland steuerpflichtig bleibt. In solchen Fällen kann die Rentenbesteuerung weitaus höher ausfallen als für im Inland ansässige Rentenempfänger.
Quellen
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rentenzahlungen-ins-und-aus-dem-ausland-steuerliche-konsequenzen.html
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/
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