Uruguay: Wie unterscheiden sich Steuerwohnsitz vom legalen Wohnsitz und legalem Aufenthalt?

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Die Begriffe Steuerwohnsitz, legaler Wohnsitz und legaler Aufenthalt geben vielen Uruguay-Einwanderungs-Willigen mächtige Rätsel auf. Im folgenden Artikel wollen wir etwas zur Klärung der einzelnen Termini beitragen, ohne dabei unnötig tief in die Materie einzusteigen. Ersterer ermöglicht es einer Person, sich in Uruguay aufzuhalten, einen Personalausweis zu erhalten und sich auf dem Arbeitsmarkt einzubringen. Erst kürzlich hat der uruguayische Staat das Konzept des Steuerwohnsitzes neu in die verschiedenen Aufenthaltsgenemigungen integriert. Dieses Konzept ist wichtig für all diejenigen, die aufgrund ihrer Arbeit bzw. Einkommen, mit Ländern in Berührung kommen, bei denen ein anderes Steuerrecht herrscht. Gleichfalls von Bedeutung ist Begriff des „legalen Wohnsitzes”, der sich an Menschen wendet, die in einfacheren, offenen und sichereren Rechtsräumen Ihr Lebensziel suchen. Im Folgenden zeigen wir einen Überblick über die verschiedenen Arten von Wohnsitzen in Uruguay sowie die Möglichkeiten, einen entsprechenden Wohnsitz zu erlangen.

Steuerlicher Wohnsitz in Uruguay

Die Idee des Steuerwohnsitzes wurde genau zu diesem Zweck ins Spiel gebracht: um zu bestimmen, wer welche Steuern zahlt. Die Einkommensteuer (IRPF) ist die Steuer, die auf Steueransässige erhoben wird, die Einkommen ausschließlich aus Arbeits- oder Kapitalquellen beziehen, während die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) für Nichtansässige gilt. Gemäß den geltenden Gesetzen in Uruguay sind die Bedingungen, die eine Person als Steueransässigen in Uruguay qualifizieren, recht unkompliziert. Es gelten folgenden Kriterien: Sie müssen mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Uruguay leben. Sie müssen Ihren Tätigkeitsbereich (Haupteinkommensquelle) oder Ihre Lebensinteressen (Ehepartner oder minderjährige Kinder) im Land haben – in diesem Fall ist die Erfüllung der 183-Tage-Bedingung nicht erforderlich. Oder es können zudem Immobilieneigentum sowie andere wirtschaftliche Bindungen für die Bestimmung des entsprechenden Steuerwohnsitzstatus herangezogen werden.
In diesem Zusammenhang ist ein weiteres wichtiges Detail hervorzuheben: Personen, die nicht aus Uruguay stammen, aber eine steuerliche Ansässigkeit im Land erlangen, haben die Möglichkeit, die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) im Steuerjahr des Wohnsitzwechsels sowie in den darauffolgenden zehn Steuerjahren zu begleichen. Diese Wahl kann nur einmal getroffen werden und gilt ausschließlich für Einkünfte aus ausländischen Quellen, die aus beweglichem Kapital stammen. Falls sich der neue Steuerzahler für diese Alternative entscheidet, ist er für diesen festgelegten Zeitraum von der Abgabe jeglicher Steuerzahlungen oder -erklärungen auf diese Einkünfte befreit.

Die Ausstellung der Steueransässigkeitsbescheinigung liegt in der Verantwortung der Generaldirektion für Steuern (DGI) in Uruguay. Sie muss einmal pro Jahr für ein Kalenderjahr beantragt werden und variiert je nach den besonderen Umständen des Steuerzahlers. Preis ca. 50 Euro.

Dauerhafter legaler Aufenthalt in Uruguay

Diese Art des Aufenthalts wird Migranten gewährt, die beabsichtigen, sich auf Dauer in Uruguay niederzulassen. Inhaber dieser Aufenthaltsgenehmigung können unbefristet im Land bleiben, solange sie nicht länger als drei Jahre abwesend sind oder gegen die Bedingungen verstoßen, für die ihnen die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Dies ist in der Regel mit kriminellen Aktivitäten verbunden.

Befristeter Aufenthalt in Uruguay

Diese Aufenthaltskategorie wird Migranten gewährt, die beabsichtigen, für einen bestimmten Zeitraum in Uruguay zu leben.

Gesetzlicher Wohnsitz in Uruguay

Die legale Aufenthaltserlaubnis erlaubt ausländischen Staatsangehörigen in Uruguay zu leben, legal im Land zu arbeiten und nach 3 oder 5 Jahren die uruguayische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Seit einigen Jahren verfolgt Uruguay eine Einwanderungspolitik, die darauf abzielt, neue junge Talente aus dem Ausland anzuziehen. Diese Politik spiegelt sich in den ständigen Bemühungen wider, die Einwanderungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, die früher mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen konnten, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Auch wenn Ausländer die gleichen Arbeitsrechte wie einheimische Arbeitnehmer haben, müssen sie zunächst bestimmte vorgeschriebene Verfahren durchlaufen, um ihren Status zu legalisieren, z. B. bei der Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migración) oder beim Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores). Danach erhalten sie von der Nationalen Direktion für zivile Identifizierung einen Personalausweis, mit dem sie schließlich legal in Uruguay arbeiten können.

Ausländer haben ein verfassungsmäßiges Recht auf Einreise und Aufenthalt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer begrenzt ist. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden zwischen Ausländern, die zum Zwecke des Tourismus oder der Freizeitgestaltung in das Land kommen, und Ausländern, die zum Zwecke der Niederlassung und der Arbeit in das Land kommen. Je nach Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsabsicht und Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Aufenthaltskategorien. Die Aufenthaltsgenehmigung kann sowohl für einen unbefristeten als auch für einen befristeten Aufenthalt erteilt werden, wobei für Staatsangehörige der Mercosur-Länder und anderer südamerikanischer Länder sowie für Personen, die nur für einen begrenzten Zeitraum ins Land kommen, einige Besonderheiten gelten.

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