Mit neuen Einkommensteuergesetzen lockt Uruguay ausländische Arbeitnehmer an

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Der Arbeitsmarkt in Uruguay war bislang für Ausländer ein rotes Tuch. Wenig Verdienst, ein kaum verständliches Steuersystem (obwohl dann doch nicht so kompliziert wie in Deutschland) und eine Hürden bzgl. der Validierung der Titel bzw. Ausbildung schreckten qualifizierte Arbeitnehmer nach Uruguay zu kommen. Doch in letzter Zeit kommt etwas Bewegung ins Spiel, um begehrte ausländische Arbeitskräfte nach Uruguay zu locken. Leider wird nicht in allen Bereichen nach vorne geprescht, dennoch es wird interessanter. Ein großes Problem bleibt die Sprache. Kürzliche habe ich auf unserem YouTube-Kanal über eine staatliche Stellenausschreibung für qualifizierte Meteorologen berichtet, die ausschließlich an Ausländer mit einem entsprechenden Abschluss gerichtet war.

Weniger Steuern in Uruguay für qualifizierte Arbeitnehmer im Abhängigkeitsverhältnis

Ok, das hört sich zuerst mal gut an. Doch um was geht es genau? Im November 2023 wurde das Gesetz 20.191, ins Leben gerufen. Dies zielt darauf ab, dass mehr qualifizierte Arbeitskräfte nach Uruguay gelockt werden sollen. Im Fokus steht dabei der Bereich der Informationstechnologien (IKT). Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Personen über Arbeitsverträge verfügen, die ein Abhängigkeitsverhältnis in einem Unternehmen darstellen. Der uruguayische Präsident unterzeichnete ein Dekret, dass gerade solche Arbeitnehmer für die Zahlung der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) auf der Grundlage des Arbeitseinkommens aus der Erbringung ihrer Dienstleistungen wählen können. Das bedeutet im Klartext: Ausländische Arbeitnehmer, in einem festen Arbeitsverhältnis in der genannten Branche, können anstatt der ansonsten üblichen IRPF (Einkommensteuer für Privatpersonen) die günstigere Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) wählen. Des Weiteren sind diese Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Vorteile ziehen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch vor allem die Unternehmen des Sektors. Allerdings muss diese Option der Steuerwahl zum Beginn des Arbeitsverhältnisses gewählt werden.

Wie viele Steuern fallen in Uruguay an und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Will sich der Arbeitnehmer für die IRNR-Steuer entscheiden, muss er erstens ein Ausländer sein. Eine weitere Option ist, dass er ein Staatsangehöriger ist, der fünf Jahre vor dem Umzug nach Uruguay keinen steuerlichen Wohnsitz im Land nachgewiesen hat. Des Weiteren muss er auf Vollzeitbasis im nationalen Hoheitsgebiet arbeiten – das bedeutet: mindestens 244 Tage tatsächliche physische Anwesenheit in Uruguay pro Kalenderjahr ausüben. Dazu muss der Arbeitnehmer schriftlich erklären, dass er nicht dem uruguayischen Sozialversicherungssystem angehören will. Hinzu kommt, dass er sein gesamtes Erwerbseinkommen aus der Arbeit in Uruguay bezieht. Wichtig dabei ist, dass er dies ausschließlich im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses tut.

So und jetzt aufpassen: Auszüge aus dem Uruguay Steuergesetz

Die Steuer IRNR besteuert insbesondere Einkünfte aus uruguayischen Quellen, die von nicht in der Republik ansässigen natürlichen und juristischen Personen erzielt werden. Überdies gilt, dass der Steuertatbestand mit Einkünften aus uruguayischen Quellen verbunden sein muss, die aus in Uruguay ausgeübten Tätigkeiten, ansässigen Vermögenswerten oder wirtschaftlich genutzten Rechten herrühren.

Um es noch verwirrender zu machen.“Die Einkünfte aus Dienstleistungen, die aus dem Ausland an Steuerpflichtige der Einkommensteuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IRAE) erbracht werden, gelten als uruguayische Quelle, sofern sie mit der Erzielung von Einkünften verbunden sind, die in dieser Steuer enthalten sind“.

In Uruguay liegt der Steuersatz je nach wirtschaftlicher Tätigkeit zwischen 3 und 12 Prozent. Achtung! Kalkuliert werden ebenfalls Zinsen auf Einlagen in Landeswährung (3 %), sowie die von IRAE-Steuerpflichtigen gezahlten Dividenden oder Gewinne (7 %) und sonstige Einkünfte (12 %).

Wer in den Genuss der Regelung kommen will, muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gesondert und schriftlich durch eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber klar auf diese Tatsachen hinweisen. Der Arbeitnehmer wiederum in verpflichtet die eidesstattliche Erklärung an die Sozialversicherung (BPS) und der Steuerbehörde (DGI) weiterzuleiten. Diese einmal eingegangene Verpflichtung ist unwiderruflich ab dem Geschäftsjahr, in dem der Verzicht erfolgt.

Und nochmals Achtung!!!

Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, die physische Anwesenheit des Arbeitnehmers im Land zu kontrollieren, während der Arbeitsvertrag läuft. Bislang gilt diese Option wird für Arbeitsverträge für ausländische Arbeitnehmer bis zum 28. Februar 2025.

Auszug https://www.montevideo.com.uy/

https://www.dgi.gub.uy

https://www.bps.gub.uy

 

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