Erben und Erbgesetze in Uruguay – ist ein Testament sinnvoll?

Eingetragen bei: Kultur in Uruguay, Uruguay Einwanderun | 0

Potenzielle Einwanderungswillige stellen sich viel zu selten die Frage wie es denn mit den uruguayischen Erbgesetzen aussieht. Dies sollten sie unserer Meinung nach tun, denn in einigen Punkten unterscheiden sich die hiesigen Erbschaftsregelungen gewaltig von den deutschen. Allerdings werden wir das Thema hier nur oberflächlich anschneiden. Eine tiefere Einführung in die Materie setzt dann doch ein intensiveres einheimisches Rechtsverständnis voraus. Dennoch erfährt der Interessierte einige wichtige Details im Folgenden.

 

Die Erbschaftsgesetze und Erbschaftssteuer in Uruguay – wer erbt was und wie viel?

Wie in den deutschen Erbregelungsgesetzen sind in Uruguay einige Regelungen vorab bestimmt. Das heißt, es lässt sich daran auch trotz eines Testaments nichts an der Erbfolge hier Derecho de sucesiones oder Derecho sucesorio ändern. Im Grunde jedoch sind auch die uruguayischen Erbregelungen ein Grundrecht, bei dem generell eine individuelle Verfügung über das Eigentum nach dem Ableben getroffen werden kann. Wie im deutschen Hinterlassungsrecht gibt es auch hierzulande eine gesetzliche Erbfolge. Dabei sind die hinterbliebenen Kinder zu einem großen Teil die Nutznießer. Eine Enterbung der Kinder ist laut dem uruguayischen Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Código Civil ab Artikel 756 und folgenden von 852 bis 855 so gut wie nicht möglich.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es keine Erbschaftssteuern im Gaucho-Land zu zahlen gibt. Das ist mit ein Grund, warum kaum ein Einheimischer sich mit der Abfassung eines Testaments befasst. Dieser Fakt gilt jedoch nur für bestimmte Vermögenswerte. Wer über Vermögen in welcher Form auch immer im Ausland verfügt, und dieses nach seinem Gutdünken an die Hinterbliebenen nach seinem Ableben verteilen möchte, sollte auf jeden Fall ein Testament mit internationaler Gültigkeit in Betracht ziehen. Eine gute Nachricht für alle Erben. Denn eine hohe Erbschaftssteuer fällt in Uruguay nicht an. Allerdings muss ein einmaliger Steuerbetrag von 3 Prozent eines Immobilienwertes nach dessen Schätzung innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers abgeführt werden. Der Prozentsatz kann steigen, wenn keine gesetzlichen Nachkommen involviert sind.
In Spanisch ein Artikel, der erläutert wie die normale Erbfolge ohne Testament sich vollzieht http://asesoramiento.org/herencia-sin-testamento/

Erblasser und die gesetzlichen Richtlinien für Nachlass in Uruguay

Das Uruguay Recht besagt, dass der Erblasser so gut wie keine Möglichkeit hat ein Kind zu enterben. Im Gegenteil. 50 Prozent der Erbmasse werden direkt an den unmittelbaren Nachkommen – im Falle eines Kindes – veräußert. Der verbleibende Teil kann nach Gutdünken aufgeteilt werden. Sind zwei Kinder im Spiel, verteilt sich die gesetzlich geregelte Erbmasse auf 33 Prozent. Sind 3 und mehr Kinder erbberechtigt, liegt die Grenze bei 25 %. Sind keine Kinder involviert, kann der Erblasser mit seinem Vermögen nach dem freien Willen verfügen. Der Ehepartner oder Partner (concubinato) ist kein gesetzlicher Erbe. Allerdings sind hier Ausnahmen zu beachten. Denn eine Zugewinngemeinschaft existiert in beiden Fällen. Die Rechte von unverheirateten Partnern werden strikt angewendet. Wichtig ist ferner der Aspekt der Gütertrennung oder „separación de bienes“. Der Hinterbliebene hat dabei die Option im gemeinsamen Haus zu bleiben oder sich als rechtmäßiger Erbe titulieren zu lassen.

Testament Uruguay
Testament Uruguay

Lohnt ein Testament in Uruguay?

Sicherlich kann es unter bestimmten Voraussetzungen von Vorteil sein ein Testament von einem Anwalt abfassen zu lassen. Vor allem dann, wenn der Erblasser nicht in Erwägung ziehen möchte, dass die Erbmasse an den Staat fällt. Ein Testament ist dann vonnöten, wenn das zu verteilende Erbe als Spende an eine bestimmte Institution gehen soll. Ebenfalls kann für den hinterbliebenen Partner mit einem ordentlichen Testament eine langfristige Vorsorge getroffen werden. Verfügt der Erblasser über Vermögenswerte im Ausland, dann sollte ein Testament in jedem entsprechenden Land für die Regelung der Erbangelegenheiten von einem kompetenten Anwalt ausgearbeitet werden lassen.

Wir verfügen über die entsprechenden Kontakte zu Fachanwälten und Notaren in Uruguay.

Erfahren Sie mehr über Land, Leute und Möglichkeiten bei einer Uruguay Einwanderungsreise

Jetzt neu – Uruguay Auswandern Beratung online

Auszüge: Ley Nº 19.355 de 19/12/2015 artículo 652
Ley 13.695 http://www.aeu.org.uy/uc_1676_1.html